Energieausweis
Was die Kennzahlen HWB und fGEE bedeuten, und in welchen Situationen ein gültiger Ausweis vorgelegt werden muss.
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Redaktionelle Informationsseite Österreich
Quenavor sammelt und ordnet öffentlich zugängliche Informationen zu Energieausweis, Sanierungsmaßnahmen und Förderprogrammen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Altbauwohnungen und Einfamilienhäusern in Österreich. Wir führen selbst keine Sanierungen durch und stellen keine Förderanträge.
Worum es hier geht
Viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen in Gründerzeithäusern oder freistehenden Einfamilienhäusern stehen irgendwann vor derselben Frage: Was steht eigentlich im Energieausweis, und lohnt sich eine energetische Sanierung überhaupt für das eigene Gebäude? Diese Seite ordnet die wichtigsten Grundlagen, ohne etwas zu verkaufen.
Die Inhalte basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen, unter anderem des Klima- und Energiefonds, sowie auf allgemein bekannten gesetzlichen Rahmenbedingungen in Österreich. Sie ersetzen keine individuelle Beratung vor Ort.
Quenavor erstellt weder Energieausweise noch führt es Sanierungen aus. Wir beantragen auch keine Förderungen für Dritte. Diese Seite ist ausschließlich redaktionell.
Themenbereiche im Überblick
Was die Kennzahlen HWB und fGEE bedeuten, und in welchen Situationen ein gültiger Ausweis vorgelegt werden muss.
Mehr erfahrenEin Überblick, welche Maßnahmen an Dach, Fassade, Fenstern und Heizung häufig den größten Effekt auf den Energiebedarf haben.
Mehr erfahrenWelche Förderprogramme von Bund und Ländern laut öffentlich zugänglichen Informationen des Klima- und Energiefonds bestehen.
Mehr erfahrenWorauf man bei der Auswahl einer Energieberaterin oder eines Energieberaters achten kann, bevor man einen Auftrag vergibt.
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Rechtlicher Rahmen
Nach dem österreichischen Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2012) ist ein gültiger Energieausweis in der Regel beim Verkauf oder bei der Neuvermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung vorzulegen. Auch in Immobilieninseraten müssen die wichtigsten Kennzahlen angegeben werden.
Für rein private Zwecke, etwa wenn ein Haus nicht verkauft oder vermietet wird, besteht grundsätzlich keine unmittelbare Pflicht, allerdings kann der Ausweis auch dann als Planungsgrundlage für eine Sanierung hilfreich sein. Ein Energieausweis ist üblicherweise zehn Jahre gültig, sofern sich am Gebäude nichts Wesentliches ändert.
Details zum EnergieausweisBauteile im Vergleich
Über ungedämmte Dachflächen und oberste Geschoßdecken geht in vielen Altbauten ein erheblicher Teil der Heizwärme verloren. Die Dämmung dieser Bauteile gilt oft als vergleichsweise einfach umsetzbare Maßnahme.
Eine Fassadendämmung wirkt sich in der Regel deutlich auf den Heizwärmebedarf aus, ist bei denkmalgeschützten oder stuckverzierten Altbaufassaden jedoch oft nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.
Der Austausch alter Kastenfenster gegen moderne Verglasung verbessert die Wärmedämmung, verändert jedoch häufig auch das Erscheinungsbild der Fassade, was bei Altbauten abzuwägen ist.
Die Erneuerung veralteter Öl- oder Gasheizungen, etwa durch eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss, beeinflusst die Kennzahl fGEE im Energieausweis in vielen Fällen spürbar.
Förderlandschaft
Der Klima- und Energiefonds veröffentlicht öffentlich zugängliche Informationen zu bundesweiten Förderschienen für thermische Sanierung und den Austausch von Heizsystemen. Zusätzlich bieten die einzelnen Bundesländer eigene Förderprogramme an, die sich in Höhe, Voraussetzungen und Fristen unterscheiden können.
Da sich Förderrichtlinien im Zeitverlauf ändern können, empfiehlt es sich, die jeweils aktuellen Bedingungen direkt bei den zuständigen Förderstellen von Bund und Land nachzulesen, bevor konkrete Schritte geplant werden.
Quenavor stellt selbst keine Förderanträge und berät nicht individuell zur Förderhöhe. Für verbindliche Auskünfte sind die jeweiligen Förderstellen zuständig.
Auswahl eines Energieberaters
Auf den Themenseiten gehen wir näher auf Energieausweis, Sanierungsmaßnahmen, Förderungen und die Auswahl eines Energieberaters ein, jeweils mit Bezug auf öffentlich zugängliche Quellen.
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